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Hundekontrolle

Hundekontrolle

Die Gemeinden führen gemäss § 2 Abs. 2 Hundegesetz die Hundekontrolle durch. Die Stadtkanzlei überprüft, ob die gemeldeten Hunde über einen Mikrochip verfügen und bei AMICUS resp. bei der Gemeinde registriert sind. Für Rassetypen, welche als "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" bezeichnet sind, muss die vorgängig beim Kantonalen Veterinärdienst eingeholte Halteberechtigung vorgewiesen werden.

Ersthundehalter/in

Ersthundehaltende haben sich durch die Gemeindekanzlei im AMICUS registrieren zu lassen. Bitte beachten Sie das Merkblatt [pdf, 189 KB].

Anmelden neuer Hund

Sie sind bereits bei Amicus registriert, weil Sie bereits Hundehalter/in sind oder waren und möchten Ihren neuen Hund bei der Gemeinde anmelden? Bitte beachten Sie das Merkblatt [pdf, 189 KB].

Hundetaxe

Für das Halten eines Hundes ist jährlich eine Hundetaxe zu entrichten. Diese beträgt pro Jahr und Hund CHF 120.00 und wird jeweils im Monat Mai durch die Stadtkanzlei erhoben.

Freiwillige Hundekurse sind sinnvoll

Per 2017 ist die Pflicht zum Absolvieren einer Hundeschule entfallen.

Freiwillige Hundekurse werden jedoch als sinnvoll erachtet, besonders für Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten. Gemäss einer Evaluation ist die SKN-Ausbildung sowohl bei den kantonalen Veterinärbehörden als auch bei den Hundehalterinnen und -haltern auf ein überwiegend positives Echo gestossen.