Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Ab 1. Januar 2013 sind neu die Familiengerichte der Bezirksgerichte zuständig für die Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen.
Sie lösen die Vormundschaftsbehörde in den Gemeinden ab.
Für die Stadt Mellingen ist das Familiengericht Baden zuständig.