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Chemikalienrecht

Auf den 1. August 2005 hat der Bundesrat das Chemikalienrecht, welches das Giftgesetz und die Stoffverordnung ablöst, in Kraft gesetzt.

Das neue Chemikalienrecht wird auch für die Bevölkerung sichtbar und zwar durch den Wechsel im Kennzeichnungssystem für gefährliche Chemikalien: Die bisherigen Giftbänder mit den Giftklassen werden von EG-Gefahrensymbolen, Gefahrenbezeichnungen und Hinweisen (Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge) abgelöst.

Damit fallen auch die Bewilligungen für den Kauf von gefährlichen Chemikalien weg (z.B. Giftscheine). Weitere Aenderungen:

  • Angabe auf der Etikette von Gefahrenhinweisen und Sicherheitsratschlägen (sogenannte R- und S-Sätze).
  • Berücksichtigung der physikalisch-chemischen Eigenschaften der Chemikalien (z.B. Entzündlichkeit) und deren Umweltgefährdung bei der Einstufung und Kennzeichnung.

Zur Information der betroffenen Betriebe und der Öffentlichkeit haben die kantonalen Fachstellen verschiedene Hilfsmittel in Form von Merkblättern erstellt, mit denen die wichtigsten Informationen vermittelt werden.


Dienstleistung:

Verschiedene Hilfsmittel in Form von Merkblättern:
Homepage Kanton

Informationen der Bundesämter:
www.bag.admin.ch

Kantonale Fachstelle:

Amt für Verbraucherschutz
Chemiesicherheit
Obere Vorstadt 14
5000 Aarau

Telefon: 062 835 30 90
Telefax: 062 835 30 89
Mail: chemiesicherheitNULL@ag.ch

Internet: www.ag.ch