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Ehe

Seit dem 1 .Juli 2022 steht die Ehe für alle offen. 

Bevor eine Ziviltrauung vorgenommen werden kann, ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Vorbereitungsverfahren durchzuführen. Zuständig für das Vorbereitungsverfahren ist wahlweise der schweizerische Wohnsitz eines der Verlobten. Ist eine(r) der Verlobten ausländische(r) Staatsangehörige(r) und im Ausland wohnhaft, hat diese(r) auch die Möglichkeit, das Vorbereitungsverfahren bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung durchzuführen.

Bitte informieren Sie sich vorgängig beim zuständigen Zivilstandsamt über die erforderlichen Dokumente. Gerne informieren wir Sie schriftlich darüber bzw. stellen für ausländische Staatsangehörige eine entsprechende Liste zusammen.

Sobald die Dokumente vollständig sind, ist mit dem Zivilstandsamt ein Termin zu vereinbaren für die Durchführung der Ehevorbereitung. Nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens, kann die Ehe innerhalb von drei Monaten geschlossen werden. Das Vorbereitungsverfahren kann, insbesondere bei ausländischen Staatsangehörigen, längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Ehevorbereitung und die Eheschliessung sind mit Kosten verbunden. Das Zivilstandsamt behält sich vor, Vorschusszahlungen zu verlangen.

Das Zivilstandsamt erteilt gerne weitere Auskünfte.

 Eheschliessung in der Schweiz [pdf, 177 KB]

Weitere Informationen: Eidg. Amt für Zivilstandswesen, Merkblätter

Weitere Informationen: Homepage des Kantons Aargau

Weitere Informationen finden Sie hier: Trauungen

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