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Geburt

Geburten werden am Ort der Geburt registriert. Bei einer Geburt im Spital erlässt das zuständige Zivilstandsamt eine Mitteilung an die Heimat- und Wohnsitzgemeinde. Geburten, die zu Hause erfolgen, sind von den Angehörigen persönlich innert 3 Tagen unter Vorweisung des Familienbüchleins bzw. Familienausweises und des Geburtsanzeigeformulares des Arztes oder der Hebamme dem regionalen Zivilstandsamt des Geburtsortes zu melden.

Weitere Informationen:
Homepage des Kantons Aargau