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Abstimmungen und Wahlen

Blankoabstimmungstermine

Die Daten über Abstimmungen und Wahlen finden Sie unter http://www.admin.ch/

Wahl- und Abstimmungsverfahren leicht verständlich erklärt:

mitbestimmen_ auswählen_2017  [PDF, 839 KB]


Allgemeine Informationen zu den Kantonalen Abstimmungen und Wahlen finden Sie unter http://www.ag.ch/

Allgemeine Informationen zu den Eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen finden Sie unter http://www.admin.ch/


Behördenrücktritte

Rücktrittsgesuche von kommunalen Behördenträgern können mittels Online-Formular an das Departement Volkswirtschaft und Inneres (Gemeindeabteilung) gestellt werden.

Klicken Sie hier: Behördenrücktritte - Kanton Aargau (ag.ch)

Urnenöffnungszeiten

Die Urnen im Wahlbüro Mellingen sind jeweils am Hauptwahl- oder Abstimmungstag von 10.00 bis 10.30 Uhr, im Eingang des Rathauses, geöffnet.

Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist die Stadtkanzlei.

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Hinweis

Die Resultate der Abstimmungen und Wahlen sind jeweils an der Türe zum Rathaus angeschlagen. Sie werden auch auf der Homepage publiziert.

Briefliche Stimmabgabe: Was ist zu beachten?

  • Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelcouvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortcouvert per Post schicken oder in den Gemeindebriefkasten werfen. Damit das Couvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 5 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu erfolgen.

Stellvertretung: Wie vorgehen?

Ehegatten dürfen einander an der Urne im Wahlbüro unter gleichzeitiger Abgabe der beiden Stimmrechtsausweise vertreten. Der vertretene Ehegatte hat seinen Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.

Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe

  • Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimmcouvert nicht als Antwortcouvert.
  • Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
  • Sie legen die Wahl- bzw. Stimmzettel nicht in das amtliche Stimmzettelcouvert.
  • Ihr Stimmcouvert trifft zu spät ein.