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Kindes- und Erwachsenenschutzdienst

Das Vormundschaftsrecht heisst neu Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Es fungieren nicht mehr die Gemeinderäte als Vormundschaftsbehörden, sondern die Familiengerichte (den Bezirkgerichten zugeteilt). Diese sind für die Anordnung vormundschaftlicher Massnahmen zuständig. Die Amtsvormundschaft hat sich in Kindes- und Erwachsenenschutzdienst umbenannt.

Familiengericht
Mellingerstrasse 2a
5400 Baden

Kontaktdaten des Familiengerichts Baden
Tel. 056 200 13 32 oder 056 200 13 95
E-Mail



Kindes- und Erwachsenen­schutzdienst

Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden
Gstühlplatz 2
5400 Baden

Öffnungszeiten:
Montag-Freitag
09.00 - 11.30 Uhr
zusätzlich Dienstagnachmittag
14.00 - 17.30 Uhr

Tel. 056 204 30 50

Fax. 056 204 30 60

Kontaktdaten des KESD
E-Mail
www.kesdbaden.ch

 

Aufgaben des Kindes- und Erwachsenen­schutzdienstes

Je nach Massnahme resp. je nach Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst für die folgenden Aufgaben zuständig:

Bei Massnahmen für Erwachsene

  • Persönliche Betreuung
  • Mithilfe bei der Gestaltung von Wohn-, Arbeits- und anderen Lebensverhältnissen
  • Regelung finanzieller Angelegenheiten einschliesslich Mittelbeschaffung
  • Unterstützung und Geltendmachung von Versicherungsleistungen
  • Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten
  • Interessenvertretung gegenüber Dritten

Bei Massnahmen für Kinder

  • Erziehungsberatung
  • Vermittlung bei Besuchsrechtsschwierigkeiten
  • Wahrnehmung von Kindsinteressen und Kindsvermögensverwaltung
  • Hilfe bei Unterkunftsfragen und Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen
  • Unterstützung der Jugendlichen bei der Berufsfindung und Entwicklung von Zukunftsperspektiven