Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
Das Vormundschaftsrecht heisst neu Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Es fungieren nicht mehr die Gemeinderäte als Vormundschaftsbehörden, sondern die Familiengerichte (den Bezirkgerichten zugeteilt). Diese sind für die Anordnung vormundschaftlicher Massnahmen zuständig. Die Amtsvormundschaft hat sich in Kindes- und Erwachsenenschutzdienst umbenannt.
Familiengericht
Mellingerstrasse 2a
5400 Baden
Kontaktdaten des Familiengerichts Baden
Tel. 056 200 13 32 oder 056 200 13 95
E-Mail
Kindes- und Erwachsenenschutzdienst
Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Baden
Gstühlplatz 2
5400 Baden
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag
09.00 - 11.30 Uhr
zusätzlich Dienstagnachmittag
14.00 - 17.30 Uhr
Tel. 056 204 30 50
Fax. 056 204 30 60
Kontaktdaten des KESD
E-Mail
www.kesdbaden.ch
Aufgaben des Kindes- und Erwachsenenschutzdienstes
Je nach Massnahme resp. je nach Entscheid der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist der Kindes- und Erwachsenenschutzdienst für die folgenden Aufgaben zuständig:
Bei Massnahmen für Erwachsene
- Persönliche Betreuung
- Mithilfe bei der Gestaltung von Wohn-, Arbeits- und anderen Lebensverhältnissen
- Regelung finanzieller Angelegenheiten einschliesslich Mittelbeschaffung
- Unterstützung und Geltendmachung von Versicherungsleistungen
- Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten
- Interessenvertretung gegenüber Dritten
Bei Massnahmen für Kinder
- Erziehungsberatung
- Vermittlung bei Besuchsrechtsschwierigkeiten
- Wahrnehmung von Kindsinteressen und Kindsvermögensverwaltung
- Hilfe bei Unterkunftsfragen und Fremdplatzierungen von Kindern und Jugendlichen
- Unterstützung der Jugendlichen bei der Berufsfindung und Entwicklung von Zukunftsperspektiven