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Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die Exekutive und damit Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er besteht aus 5 Mitgliedern (Gemeindeammann, Vizeammann und drei Gemeinderäte). Die Gemeindebehörde wird für eine vierjährige Amtsdauer nach dem Majorzverfahren gewählt. Die Sitzungen des Gemeinderates finden in der Regel an jedem Montag statt. Sie sind nicht öffentlich.

Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Vorbereitung und Antragstellung sowie Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung
  • Aufsicht über Verwaltung und Finanzhaushalt der Gemeinde
  • Sorge für öffentliche Ruhe und Ordnung
  • Anstellung des Gemeindepersonals
  • Aussprechen von Strafbefehlen
  • Erteilung von Baubewilligungen
  • Arbeitsvergebungen für öffentliche Aufträge
  • Vormundschafts- und Sozialbehörde

Dienstleistung:

Zusammensetzung Gemeinderat