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Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung wird gutgeheissen

Der Regierungsrat hat die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung vom 20. September 2016 ohne Ausnahme genehmigt und zwei Beschwerden vollumfänglich abgewiesen. Gegen den Entscheid des Regierungsrates ist die Beschwerde vor Verwaltungsgericht möglich.

Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung

Die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 20. September 2016 hat die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Mellingen beschlossen. In einem ersten Schritt wurde ein auf die Umfahrungsstrasse abgestimmtes «Entwicklungskonzept - Vision 2035+» erarbeitet. Gestützt auf dieser Grundlage ist die Gesamtrevision erarbeitet worden.

Die Hauptthemen der Revision betreffen das längerfristige Bevölkerungswachstum, die Siedlungsentwicklung nach innen, die Ansiedlung von Arbeitsplätzen, die räumliche Verteilung der Verkaufsflächen sowie die Abstimmung des Verkehrs und städtebauliche Aspekte.Mit der Gesamtrevision wird der Grundstein für die künftige Entwicklung als prosperierende Gemeinde gelegt.

Genehmigung Bauzonen- und Kulturlandplan

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 20. September 2016 sind zwei Beschwerden eingereicht worden. Die Gemeindeversammlung hat unter anderem beschlossen, die Teilfläche der landwirtschaftlich genutzten Parzelle und die landwirtschaftlichen Bauten am Tägerigerweg der Landwirtschaftszone zuzuweisen. Gleichzeitig soll eine grössere Parzelle an der Birrfeldstrasse von der Landwirtschaftszone in die neu formulierte Zentrumszone eingezont werden. Die eine Partei beantragt, die Gesamtrevision gesamthaft zur Überarbeitung zurückzuweisen. Die andere beantragt, eine Parzelle am Friedweg von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen einer Wohnzone zuzuordnen.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat am 14. März 2018 die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung mit dem zugehörigen Bauzonen- und Kulturlandplan gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 20. September 2016 ohne Ausnahme genehmigt und die zwei Beschwerden vollumfänglich abgewiesen. Die beiden Beschwerdeführenden Parteien müssen die Verfahrenskosten tragen und der Gemeinde je eine Parteientschädigung bezahlen.

Parzelle am Tägerigerweg wird Landwirtschaftszone

Die Partei beantragt, der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 20. September 2016 zur Gesamtrevision sei vollumfänglich aufzuheben. Alternativ sei auf die Neueinzonung an der Birrfeldstrasse zu Lasten der landwirtschaftlich genutzten Parzelle am Tägerigerweg zu verzichten. Die Abgrenzung der Bauzone am Tägerigerweg sei beizubehalten. Für den Regierungsrat ist klar, dass die Gemeinde Mellingen die Nutzungsordnung revidieren muss. Die Ortsplanung obliegt grundsätzlich den Gemeinden. Die Gemeindeversammlung ist bei der raumplanerischen Festsetzung der Bau- und Nutzungsordnung sowie dem Bauzonen- und Kulturlandplan weitgehend frei. Deshalb müssen sich die kantonalen Rechtsmittelinstanzen einer gewissen Zurückhaltung bei der Überprüfung der kommunalen Entscheide auferlegen. Die Behauptungen der Beschwerdeführerin, die Planungsunterlagen seien ungenügend, erachtet der Regierungsrat als klar falsch. Der Regierungsrat hat die Beschwerde betreffend die gesamte Überarbeitung der Bau- und Nutzungsordnung abgewiesen, soweit er darauf eingetreten ist.

Der Regierungsrat hat sich ausführlich zur Nichteinzonung der Parzelle am Tägerigerweg geäussert. Die Erschliessung von Bauland hat grundsätzlich im Rahmen von Sondernutzungsplänen zu erfolgen. Der Erlass eines privaten Erschliessungsplans ist 1994 gescheitert. Für die Parzelle am Tägerigerweg besteht kein Anschluss an die Feinerschliessung. Die Voraussetzungen einer zeitgerechten Erschliessung der Parzelle sind bisher nicht gegeben.

Parzelle am Friedweg steht für öffentliche Bauten zur Verfügung

Die Parzelle am Friedweg soll auch weiterhin in der Zone für öffentliche Bauten belassen werden. Die Grundeigentümerin beantragt, die Parzelle sei in die Wohnzone W3 oder in eine andere Wohnzone umzuzonen. Der Regierungsrat hat geprüft, ob das öffentliche Interesse der Gemeinde an der Beibehaltung der bisherigen Zonierung das private Interesse der Beschwerdeführerin an einer Umzonierung ihrer Parzelle in eine Bauzone überwiegt. Der Gemeinderat möchte die Parzelle für die allfällige Erstellung eines Kindergartens freihalten. Kindergärten sollen dezentral in den Quartieren angeboten werden. Die Kindergarten-Schüler sollen einen möglichst kurzen und sicheren Schulweg haben. Die Mietlösung für die beiden Kindergartenabteilungen in der Überbauung «Neugrüen» ist bis 2024 befristet. Es handelt sich um eine vorübergehende Lösung auf zehn Jahre, um definitive Lösungen vorbereiten zu können. Die Parzelle am Friedweg ist für einen Quartierkindergarten eine optimale Lösung. Der Regierungsrat hat die Beschwerde betreffend die Umzonung der Parzelle am Friedweg in eine Wohnzone abgewiesen. Der Regierungsrat kommt zum Schluss, dass die Gemeinde zusätzlichen Raum für Kindergärten schaffen muss. Der Umstand, dass die Kindergärten erst in einigen Jahren realisiert werden, schliesse das Interesse an der Landsicherung nicht aus. Das Interesse der Gemeinde an der Errichtung von Kindergärten sei stärker zu gewichten als dasjenige der Beschwerdeführerin.

Publikation im Amtsblatt

Der Entscheid des Regierungsrates ist am 23. März 2018 im Amtsblatt publiziert worden. Gegen die Beschlüsse des Regierungsrates kann Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden.

Mellingen, 26. März 2018

Bauverwaltung Mellingen

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