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Zinsregelung für die provisorischen Einkommens- und Vermögenssteuern 2018

Zahlungen vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober werden mit einem Vorauszahlungszins honoriert. Zudem wird für Zahlungen, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen, ein Überzahlungszins gutgeschrieben. Offensichtliche Überzahlungen werden jedoch zurückerstattet.

Für das Jahr 2018 beträgt der Vorauszahlungs- sowie der Überzahlungszins 0,1 %. Der Vergütungszins für Vorauszahlungen ist steuerfrei. Vergütungszinsen für Überzahlungen gelten als steuerbares Einkommen.

Auf geschuldeten und geforderten Steuern, die bis zur Fälligkeit nicht bezahlt sind, wird ohne Mahnung ein Verzugszins von 5,1 % erhoben.

Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden Sie unter www.ag.ch/steuern.