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Bäume und Sträucher - Vorschriftsgemäss zurückschneiden

Mit den warmen Temperaturen spriessen auch wieder die Bäume und Sträucher. Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden (§ 109 BauG).

Folgende Mindestvorschriften sind jederzeit einzuhalten:
- Strassen: lichte Höhe von 4.50 m
- Gehwege: lichte Höhe von 2.50 m
- Einmündungen und Strassenverzweigungen: sichtfreier Raum zwischen 80 cm und 3.0 m (einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen).
- Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von Pflanzen frei zu halten.

Im Namen der Fahrzeuglenker und Passanten dankt der Gemeinderat den Anwohnern, welche ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten.