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Drittmeldepflicht

Umzugsmeldungen durch Vermieterinnen und Vermieter

Sehr geehrte Vermieterinnen und Vermieter

Im Kanton Aargau müssen Umzugsmeldungen nicht nur von Mietern, sondern auch von Vermietern erbracht werden. Diese Meldung wird "Drittmeldepflicht" genannt, weil sie zusätzlich zur Meldung durch den Mieter an die Einwohnerkontrolle erfolgen muss. Diese Benachrichtigung können Sie einfach und bequem von zu Hause aus machen. Über eine elektronische Schnittstelle werden diese dann den Einwohnerkontrollen zugestellt.

Zurzeit (Stand: 31.01.2016) können bereits rund 94 Prozent der Einwohnerkontrollen im Kanton Aargau solche standardisierten Drittmeldungen entgegen nehmen. Die Fachstelle E-Government Aargau verfolgt das Ziel, in Zukunft bei allen Gemeinden den Standard der elektronischen Drittmeldung der Liegenschaftsverwaltungen einzuführen. Damit soll der Verwaltungsaufwand verringert und zugleich die Datenqualität verbessert werden. Immerhin wurden im Jahr 2014 im Aargau rund 95‘000 Personenbewegungen verzeichnet.

Um Ihre Umzugsmeldungen direkt vorzunehmen, klicken Sie bitte hier.

Selbstverständlich dürfen Sie die Meldungen auch gerne per E-Mail, Brief oder Fax übermitteln:

einwohnerkontrolleNULL@mellingen.ch

Einwohnerkontrolle, Grosse Kirchgasse 23, 5507 Mellingen

056 481 88 33

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