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Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot im ganzen Kanton Aargau!

Ab sofort gilt auf dem ganzen Gemeindegebiet der Gemeinde Mellingen bis auf Weiteres ein absolutes Feuerwerksverbot und ein Feuerverbot im Wald sowie im Bereich von Waldrändern.

Der Kanton Aargau hat am 30. Juli 2018 aufgrund der grossen Trockenheit die Gefahrenstufe hinsichtlich von Waldbränden auf 5 (sehr grosse Waldbrandgefahr) erhöht.

Es gilt ab sofort ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldrandnähe und im Siedlungsgebiet. Das Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist ebenso im gesamten Kantonsgebiet strengstens verboten!

Das Verbot gilt bis auf Weiteres bzw. bis zum Widerruf. Die Bevölkerung wird gebeten, sich strikt an das Verbot zu halten. Bei Nichtbeachten wird die Regionalpolizei einschreiten.

 

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