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Baubewilligung für Umnutzung Werkhof Gheidstrasse 17 als Asylunterkunft wird erteilt

Der Gemeinderat hat das Baugesuch der Bischof + Neuhaus AG für die Nutzung des bestehenden Werkhofes an der Gheidstrasse als Kantonale Asylunterkunft bewilligt. Zwei Einwendungen werden abgewiesen.

Der Kantonale Sozialdienst (KSD) betreibt seit Herbst 2016 im Gebiet Gheid in Mellingen eine kantonale Unterkunft für Asylsuchende. Im Sinne einer Übergangslösung leben seither 18 Asylsuchende in der Liegenschaft. Geplant ist eine Belegung mit maximal 40 Personen. Aufgrund der vorgesehenen Nutzung hat der Gemeinderat die Einreichung eines Baugesuchs verlangt.

Baugesuch Asylunterkunft
Die Bischof + Neuhaus AG, Mellingen, hat als Eigentümerin und Bauherrschaft der Gemeinde das Baugesuch eingereicht. Die Bauherrschaft beantragt die Nutzung der bestehenden und rechtmässig bewilligten Wohnnutzungen der Bischof + Neuhaus AG als Asylunterkunft. Das Erdgeschoss im Magazingebäude und ein Teil des Büro- und Unterkunftspavillon werden weiterhin als Werkstatt resp. als Büro genutzt.

Der Gemeinderat hat am 17. Januar 1962 die Erstellung eines Magazingebäudes mit Garagen und Werkstätten, Büros, einer Wohnung und Unterkünften für Fremdarbeiter sowie am 28. Dezember 1972 das Baugesuch für den Unterkunftspavillon bewilligt. Gesamthaft wurden Wohnmöglichkeiten für 40 Personen bewilligt.

Im vorliegenden Fall sollen die bestehenden Wohnflächen weiterhin als Unterkunft für maxi-mal 40 Personen genutzt werden. Durch die Nutzung der bestehenden Wohnflächen wird die Rechtswidrigkeit nicht wesentlich verstärkt. Die wohnhygienischen Anforderungen werden erfüllt.

Abweisung der Einsprachen
Innert der Auflagefrist wurden lediglich zwei Einsprachen von drei Parteien eingereicht. Die Liegenschaft der Bischof + Neuhaus AG, Mellingen, an der Gheidstrasse 17 liegt gemäss Zonenplan der Gemeinde Mellingen, vom 20. September 2016, in der Arbeitszone (AR I). In der Arbeitszone ist Wohnen im beschränkten Umfang zulässig und und die Nutzung als Asylunterkunft zonenkonform.

Der Gemeinderat hat nach Prüfung aller Anträge die Baubewilligung erteilt und die Einsprachen abgewiesen soweit er hierauf eintreten konnte. Er hat festgestellt, dass die Rechtswidrigkeit durch die Übergangsnutzung als Asylunterkunft nicht verstärkt wird. Es liegt keine Zweckänderung vor. Es fallen keine westlich zusätzlich wahrnehmbaren Immissionen an. Das Erscheinungsbild der Gebäude wird nicht verändert. Im Innern sind nur marginale Anpassungen erforderlich. Die geplante Wohnnutzung stellt - gegenüber der seinerzeit bewilligten Nutzung - nur eine geringfügige Veränderung dar. Der Gemeinderat hat die Wohnnutzungen im Magazin und im Pavillon unter dem Aspekt der Besitzstandsgarantie für maximal 40 Personen bewilligt.

Gegen den Entscheid zur Baubewilligung kann innert 30 Tagen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden.

Betreuungs- und Sicherheitskonzept
Betreiber der Asylunterkunft ist der Kantonale Sozialdienst. Der Kantonale Sozialdienst wird vor Ort ein Büro einrichten. Die Betreuung vor Ort ist gewährleistet. Zudem wird die Unterkunft nachts durch die Patrouillen des mobilen Nachtdiensts des Kantonalen Sozialdiensts überwacht. Die Bewohner haben im und ums Areal kleinere Arbeiten zu verrichten und werden auch selbstständig kochen, waschen und putzen. Einige werden zu Deutschkursen mit dem ÖV nach Aarau fahren oder nehmen an Arbeitsintegrationsprojekten teil.

Dem Kanton und dem Gemeinderat ist es wichtig, dass es in der Unterkunft ruhig läuft. Allfällige Probleme sollen in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit Vertretern des Kantons, der Gemeinde und der Regionalpolizei laufend beraten werden.

Aufnahmepflicht der Gemeinde
Grundsätzlich ist die Gemeinde mit der Erstellung einer Kantonalen Unterkunft von der Aufnahmepflicht befreit. Wenn eine kantonale Unterkunft durch den Kanton geschlossen wird, hat die Gemeinde eine angemessene Frist zur Verfügung, um das wieder in Kraft tretende Kontingent selbst zu erfüllen.

Mellingen, 13. August 2018

Bauverwaltung Mellingen

Emanuele Soldati

Leiter Bau und Planung/Bauverwalter