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Steuern 2018

Der Gemeinderat dankt allen Steuerpflichtigen, die ihre Steuern für das laufende Jahr bis 31. Oktober 2018 termingerecht bezahlt haben. Wer die Zahlungsfrist nicht eingehalten hat, wird eingeladen, die Steuern umgehend zu bezahlen. Am 21. November 2018 werden Mahnungen mit einer Betreibungsandrohung verschickt. Dabei sind Zahlungen bis 14. November 2018 berücksichtigt.

Die Mahnung kann ignoriert werden, wenn sie sich mit der Zahlung überschnitten hat. Andernfalls wird nach Ablauf der letzten Zahlungsfrist die Betreibung eingeleitet. Es können gemäss Steuergesetz auch provisorische Steuern betrieben werden. Wer die Steuern nicht fristgerecht bezahlen kann, meldet sich bei der Abteilung Finanzen (056 481 88 50), damit eine Zahlungsvereinbarung getroffen werden kann. Dabei ist zu beachten, dass ab dem 1. November 2018 ein Verzugszins von 5,1 % geschuldet wird.

Sind im laufenden Jahr Veränderungen eingetreten, sodass die Höhe der provisorischen Steuerrechnung nicht realistisch ist, setzen Sie sich mit der Abteilung Steuern (056 481 88 40) in Verbindung.