Ankündigung Amtliche Feuerungskontrolle Öl / Gas
Gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) sind die Gemeinden verpflichtet, alle zwei Jahre amtliche Kontrollen an den Feuerungsanlagen durchzuführen. Für die Ausführung kann zwischen zwei Varianten gewählt werden: Variante 1 Messung durch den Amtlichen Feuerungskontrolleur Kaminfeger Kurt Schnyder, Reusshaldeweg 9, 5608 Stetten, Tel. 056 496 12 12 Kosten für die Kontrolle durch den Amtlichen Feuerungskontrolleur
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Variante 2 Messung durch das Servicegewerbe Voraussetzung: Der beauftragte Servicemonteur muss in der kantonalen Zulassungsliste für berechtigte Feuerungskontrolleure aufgeführt sein (Zulassungsliste siehe unter www.ag.ch/umwelt). Erledigte Kontrollrapporte sind innert 20 Tagen, mit einer Vignette versehen, an den amtlichen Feuerungskontrolleur, Herr Kurt Schnyder, Reusshaldeweg 9, 5608 Stetten, zuzustellen. Messungen, welche bis zum 31. Dezember 2019 nicht durchgeführt sind, bzw. bis zu diesem Zeitpunkt keine Kontrollrapporte mit Vignette vorhanden sind, werden durch den Amtlichen Feuerungskontrolleur, Herr Kurt Schnyder, nachgemessen. |