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Ankündigung Amtliche Feuerungskontrolle Öl / Gas

Gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV) sind die Gemeinden verpflichtet, alle zwei Jahre amtliche Kontrollen an den Feuerungsanlagen durchzuführen.
Nach kantonaler Vorgabe gilt das Kalenderjahr als Messperiode. In der Gemeinde Mellingen wurden im letzten Jahr Messungen durchgeführt. Noch stehen einzelne Nachmessungen an. Diese Nachmessungen werden in der Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 durchgeführt.
 

Für die Ausführung kann zwischen zwei Varianten gewählt werden:

Variante 1

Messung durch den Amtlichen Feuerungskontrolleur

Kaminfeger Kurt Schnyder, Reusshaldeweg 9, 5608 Stetten, Tel. 056 496 12 12

Kosten für die Kontrolle durch den Amtlichen Feuerungskontrolleur

 

Rechnung

Barzahlung

1- stufige Messung Öl- oder Gasheizung

85.50

75.50

7.7%

6.60

5.80

 

92.10

81.30

 

 

 

2- stufige Messung Öl- oder Gasheizung

97.10

87.10

7.7%

7.50

6.70

 

104.60

93.80

 

 

 

Kombinierte Öl/Gas

135.00

125.00

7.7%

10.40

9.65

 

145.40

134.65

 

Variante 2

Messung durch das Servicegewerbe

Voraussetzung: Der beauftragte Servicemonteur muss in der kantonalen Zulassungsliste für berechtigte Feuerungskontrolleure aufgeführt sein (Zulassungsliste siehe unter www.ag.ch/umwelt). Erledigte Kontrollrapporte sind innert 20 Tagen, mit einer Vignette versehen, an den amtlichen Feuerungskontrolleur, Herr Kurt Schnyder, Reusshaldeweg 9, 5608 Stetten, zuzustellen.

Messungen, welche bis zum 31. Dezember 2019 nicht durchgeführt sind, bzw. bis zu diesem Zeitpunkt keine Kontrollrapporte mit Vignette vorhanden sind, werden durch den Amtlichen Feuerungskontrolleur, Herr Kurt Schnyder, nachgemessen.