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Öffentliche Auflage Teiländerung Zonenplan Bruggerstrasse 47

Im Zusammenhang mit der Umfahrung Mellingen ist im Gebiet Sandacher Landerwerb erforderlich.

Die Parzelle 159 an der Bruggerstrasse 47 ist dabei besonders stark betroffen und wird vom Strassenbauprojekt von Süd nach Nord durchschnitten. Ein kleiner Teil der betroffenen Parzelle liegt in der Arbeitszone. Im Rahmen der Landerwerbsverhandlungen hat sich gezeigt, dass dieser hinterliegende Teil der Bauzonenfläche nur schwer zu überbauen wäre. Die Erschliessung von der Bruggerstrasse her wäre kaum möglich, beziehungsweise könnte nur über angrenzende Parzellen erfolgen. Mit einer Umlegung der Arbeitszone innerhalb der gleichen Parzelle und im selben Umfang können die Probleme deutlich entschärft werden.

Kantonale Vorprüfung
Die Abteilung für Raumentwicklung (ARE) hat die Teiländerung gemäss § 23 Abs. 1 BauG vorgeprüft. Die Unterlagen erfüllen die Genehmigungsanforderungen an Nutzungspläne nach § 27 Abs. 2 BauG (Rechtmässigkeit, Übereinstimmung mit kantonalem Richtplan und Regionalen Sachplänen, angemessene Berücksichtigung kantonaler und regionaler Interessen). Ein vorbehaltloser Genehmigungsantrag kann in Aussicht gestellt werden.

Öffentliche Auflage
Die Teiländerung Zonenplan Bruggerstrasse 47 liegt vom 18. März 2019 bis 16. April 2019 auf der Bauverwaltung Mellingen öffentlich auf. Das Mitwirkungsverfahren wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage durchgeführt. Interessierte Personen können während dieser Zeit Einwendungen und Vorschläge zu den Entwürfen einreichen. Der Gemeinderat strebt an, die Teiländerung Zonenplan am 26. Juni 2019 der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten.

MEL10_Teilaenderung_NP_Parz159_190123.pdf

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