Informationen zu Amtsgeheimnisverletzung
In Zusammenhang mit der mutmasslichen Verletzung des Amtsgeheimnisses zum Thema Vereinbarung im Umfahrungsprojekt Mellingen wurde viel geschrieben und diskutiert. Nicht immer ist es den beteiligten Personen gelungen, die Tatsachen korrekt wiederzugeben. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Falles verfügt. Somit bleibt ungeklärt, wie geheime Informationen aus dem Gemeinderat an den Reussboten weitergeleitet wurden.
Verhandlungen zum Thema Umfahrungsprojekt Mellingen standen im Mai 2018 kurz vor dem Abschluss (siehe Chronologie in Infobox). Die beteiligten Parteien (Departement BVU des Kantons Aargau, Umweltverbände VCS/WWF, Gemeinderat Mellingen) haben vereinbart, darüber absolutes Stillschweigen zu bewahren. Geheime Informationen zu der ausge-arbeiteten Vereinbarung gelangten dennoch an den Reussboten.
Es liegt auf der Hand, dass der Bericht des Reussboten vom 1. Juni 2018 beim Gemeinderat Mellingen viele Fragen aufgeworfen hat. Zudem hat man befürchtet, dass aufgrund dieser Indiskretion die Vereinbarung mit den Umweltverbänden im letzten Moment doch noch scheitern könnte. Die Unterzeichnung sollte erst am 29. Juni 2018 stattfinden und zum Inhalt wurde Stillschweigen vereinbart.
Natürlich wollte daraufhin der Gemeinderat in Erfahrung bringen, wie diese Informationen aus der Ratsstube in die Redaktion des Reussboten gelangen konnten. Aufgrund der Wichtigkeit der Informationen und der vereinbarten Geheimhaltungsstufe musste davon ausgegangen werden, dass das Amtsgeheimnis verletzt wurde.
Meldung an Staatsanwaltschaft
Der Gemeinderat Mellingen ist der Meldepflicht nachgekommen: Denn der Tatbestand der Verletzung des Amtsgeheimnisses ist nach Art. 320 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Gemäss Art. 10 Abs. 3 StGB sind Vergehen Straftaten, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht sind. Damit ist die Verletzung des Amtsgeheimnisses ein Vergehen. Gemäss § 34 Abs. 1 der Strafprozessordnung sind Mitarbeitende des Kantons und der Gemeinden verpflichtet, Verbrechen und schwere Vergehen, von denen sie in ihrer amtlichen Stellung Kenntnis erhalten, der Staatsanwaltschaft zu melden.
Es wurde vom Gemeinderat Mellingen keine Strafanzeige eingereicht, wie in den Medien fälschlicherweise vermeldet. Der Gemeinderat hat im Verfahren vor der Staatsanwaltschaft keine Parteistellung; er hat einzig die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht erfüllt. Was gestützt auf die Meldung veranlasst wird, liegt allein in der Kompetenz der Staatsanwaltschaft. Weil der Gemeinderat in diesem Fall keine Parteistellung hat, wird er durch die Staatsanwaltschaft nicht über den weiteren Verlauf des Verfahrens orientiert. Die Schreiben der Staatsanwaltschaft werden ihm nicht zugestellt. Der Gemeinderat Mellingen kann weder Akten einsehen noch Beweisanträge stellen und eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft auch nicht anfechten (wie im Reussboten fälschlicherweise geschrieben wurde).
Quellenschutz gilt auch bei Amtsgeheimnisverletzung
Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen die notwendigen Untersuchungen vorgenommen und die Mitglieder des Gemeinderates befragt. Gemäss Berichterstattung im Reussboten wurde auch dessen Redaktor Benedikt Nüssli vorgeladen und befragt.
Nach Art 28a Abs. 1 StGB geniessen Redaktoren den sogenannten Quellenschutz. Wenn sie die Auskunft über Inhalt und Quellen ihrer Informationen verweigern, dürfen weder Strafen noch prozessuale Zwangsmassnahmen gegen sie verhängt werden. Das gilt auch bei Verletzungen des Amtsgeheimnisses. Der Quellenschutz kann dazu führen, dass ein Fall durch die Staatsanwaltschaft nicht aufgeklärt werden kann.
Verfahren offenbar eingestellt
Dass die Staatsanwaltschaft den Fall nun offenbar einstellt, ist aus Sicht des Gemeinderates zwar bedauerlich, aber durchaus nachvollziehbar, weil es in der Regel sehr schwierig ist, eine Verletzung des Amtsgeheimnisses nachzuweisen bzw. entsprechende Beweise vorzulegen. Der Gemeinderat ist aber nach wie vor überzeugt, dass geheime Informationen aus der Ratsstube an den Reussboten weitergeleitet wurden, denn nur die an der besagten Sitzung anwesenden Ratsmitglieder sowie der Gemeindeschreiber hatten Kenntnis vom irrtümlich falsch genannten Datum. Dass der Redaktor des Reussboten sich gegenüber der Staatsanwaltschaft offensichtlich auf den Quellenschutz beruft, ist bezeichnend.
Weiteres Vorgehen
An der Gemeindeversammlung vom 20. November 2018 hat Gemeindeammann Bruno Gretener unter „Verschiedenes“ informiert, dass der Gemeinderat gemeinsam entschieden habe, vor einer allfälligen Aussprache das Ergebnis aus dem laufenden Verfahren abzuwarten und vorläufig keine weiteren Informationen dazu zu geben. An diese Abmachung hat sich Gemeinderat Beat Gomes nicht gehalten und die Medien im Mai 2019 umgehend über die von der Staatsanwaltschaft beabsichtigte Einstellungsverfügung informiert – und hat sich einmal mehr als Opfer einer Kampagne gegen ihn dargestellt.
Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis und wird zu gegebener Zeit seine Sicht der Dinge darlegen.
Infobox: Chronologie der Geschehnisse um Amtsgeheimnisverletzung
Im April/Mai 2018 fanden mehrere Gespräche zwischen Vertretern des Departments Bau, Verkehr und Umwelt BVU, den Umweltverbänden VCS und WWF sowie der Gemeinde Mellingen zum Umfahrungsprojekt Mellingen statt. Dabei wurde der Entwurf einer Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien erarbeitet, welcher die Grundlage für den Rückzug der Beschwerden der Umweltverbände und somit „matchentscheidend“ für die Beendigung der juristischen Auseinandersetzungen im Umfahrungsprojekt war. Bezüglich Kommunikation wurde in der Vereinbarung festgehalten, dass über den Inhalt der Vereinbarung so lange Stillschweigen vereinbart wird, bis diese rechtsgültig unterzeichnet ist. In der Folge wurde die Vereinbarung mehrmals überarbeitet und zwischen den Parteien ausgetauscht. Mit Beschluss vom 8. Mai 2018 hat der Gemeinderat die finale Version der Vereinbarung verabschiedet. Ende Mai 2018 fand eine weitere Verhandlung des Kantons mit den Umweltverbänden statt, an der die Vereinbarung auch mit den Umweltverbänden ein letztes Mal besprochen wurde. An der Gemeinderats-Sitzung vom Montag, 28. Mai 2018 hat Gemeindeammann Bruno Gretener die restlichen Ratsmitglieder dahingehend orientiert, dass seines Wissens am frühen Nachmittag des 28. Mai ein Gespräch mit Vertretern des Kantons und den Umweltverbänden stattgefunden hat. Am Vormittag des 29. Mai hat der Gemeindeammann beim Kanton nachgefragt, wie das Gespräch verlaufen sei. Dabei wurde ihm mitgeteilt, dass das Gespräch nicht wie irrtümlich angenommen am Montagnachmittag, sondern erst am Dienstag 29. Mai stattfinden würde. Am Mittwoch, 30. Mai 2018 ging beim Kanton ein Telefonanruf von Benedikt Nüssli, Redaktionsleiter Reussbote, ein. Offenbar verfügte Herr Nüssli bereits über detaillierte Informationen zum Inhalt der Vereinbarung und zum aktuellen Stand der Verhandlungen mit den Umweltverbänden. Auf der Titelseite des Reussboten von Freitag, 1. Juni 2018 hat Benedikt Nüssli ausführlich über den Stand der Dinge berichtet. Diesem Bericht können folgende Textpassagen entnommen werden: „Dieses Papier ist noch höchst geheim“ und „Nach Informationen dieser Zeitung liegt ein Vertragsentwurf vor. Dieser ist am Montag in Aarau besprochen worden“. Offenbar stützt sich der Verfasser des Textes auf das irrtümlich falsch genannte Datum betreffend Zeitpunkt des Gespräches mit den Umweltverbänden. Nur die Mitglieder des Gemeinderates Mellingen sind davon ausgegangen, dass die Besprechung am Montag 28. Mai 2018 stattgefunden hat. |