Ergebnis der Ersatzwahlen von einem Mitglied des Gemeinderates für die Amtsperiode 2018/2021; 1. Wahlgang vom 19. Mai 2019
Anmeldefrist 2. Wahlgang vom 30. Juni 2019
Gemeinderat (1 Mitglied) |
|
Absolutes Mehr | 422 |
Nicht gewählt sind: |
Anzahl Stimmen |
|
343 |
Es findet am 30. Juni 2019 ein 2. Wahlgang statt.
Vorgehen Anmeldung 2. Wahlgang für einen Gemeinderatssitz
Der Gemeinderat konnte anlässlich der Ersatzwahl nicht komplettiert werden. Somit ist für den noch zu vergebenenden Sitz des Gemeinderates für die Amtsperiode 2018/2021 ein zweiter Wahlgang durchzuführen.
Im zweiten Wahlgang ist nur wählbar, wer innert 10 Tagen nach dem ersten Wahlgang durch mindestens 10 Stimmberechtigte des betreffenden Wahlkreises angemeldet wird. Das heisst der Wahlvorschlag ist bis am Mittwoch, 29. Mai 2019, 11.30 Uhr, der Gemeindekanzlei Mellingen abzugeben.
Das Formular für die Anmeldung des zweiten Wahlgangs kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden oder unter www.mellingen.ch heruntergeladen werden.
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, an das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, einzureichen.
Mellingen, 19. Mai 2019 Wahlbüro Mellingen
Publikation
- Reussbote vom 21. Mai 2019