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Mahngebühren Steuererklärung und Rechnungen

Einführung von Mahngebühren.

Am 21. November 2017 hat der grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen beschlossen. Die Gesetzesänderung (StG § 65 Abs. 1) wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt und bedingt zugleich eine Anpassung der Verordnung zum Steuergesetz (StGV § 65 Abs. 4 und §65a). Auch diese Verordnungsänderung trat per 1. Januar 2019 in Kraft.

Übersicht über die Mahngebühren:

  • Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35.00
  • Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50.00
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv): CHF 35.00
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch und definitiv): CHF 100.00
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