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Strompreis: Mellingen stellt auf Einheitstarif um

Das EW Mellingen stellt seine langjährige Tarifpraxis beim elektrischen Strom um. Hoch- und Niedertarif gehören der Vergangenheit an. Ab 2020 gilt für die Strombezüger in Mellingen ein Einheitstarif. Die Strompreise bleiben für kommendes Jahr in etwa gleich.

Das EW Mellingen hat bei der Strombeschaffung auf ein neues System umgestellt. Anstatt wie bisher einmal im Jahr, wird die erforderliche Strommenge frühzeitig auf das kommende Jahr in verschiedenen Tranchen beschafft. Mit der Beschaffung hat der Gemeinderat das Elektrizitätswerk Obwalden beauftragt, das auch den Strom für zahlreiche andere Gemeinden in der ganzen Schweiz beschafft. Bereits im Juli dieses Jahres wurde mit der Systemumstellung zur Strombeschaffung für das kommende Jahr begonnen.

Der Gemeinderat hat anlässlich der Systemumstellung bei der Strombeschaffung auch die Abschaffung von Hoch- und Niedertarifen zugunsten eines Einheitstarifes beschlossen. Das, weil das EW Mellingen den Strom zum Einheitspreis bezieht. Je nach Nutzerverhalten kann das für die einzelnen Strombezüger zu geringfügigen Preisveränderungen führen. Wer bisher konsequent den Niedrigtarif genutzt hat, muss bei gleichbleibendem Nutzerverhalten mit einer marginalen Erhöhung Preiserhöhung rechnen. Für alle andern kommt es zu minimalen Preissenkungen.

Der Strompreis setzt sich zusammen aus den effektiven Kosten des elektrischen Stroms. Dazu kommen die Kosten für die Netznutzung sowie die Konzessionsgebühren und Förderabgaben.

In einer ersten Phase werden auf der Stromrechnung immer noch die Hoch- und Niedertarifbezüge ausgewiesen. Jedoch wird der gleiche Ansatz für beide Tarife verrechnet.

Für das Jahr 2020 bleibt der Strompreis in Mellingen gegenüber dem Vorjahr weitgehend unverändert. Er beträgt für Haushaltungen einheitlich Tag- und Nacht 6.5 Rappen pro Kilowatt. Im laufenden Jahr betrug der Preis im Hochtarif 7.2 Rappen/KW, im Niedertarif 5.6 Rappen.

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