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Steuern / Verfallanzeigen

Im September erhalten alle Steuerzahler die Verfallanzeige für die provisorische Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Es wird angezeigt, was bereits bezahlt oder dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist bis 31. Oktober 2019 zu begleichen. Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2019 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.1% berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2020 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Zusätzlich ist zu beachten, dass neu aufgrund einer Änderung des KStG auf folgenden Verwaltungshandlungen ab 2019 Gebühren erhoben werden:

  • Erste Mahnung Steuererklärung, CHF 35.-
  • Zweite Mahnung Steuererklärung, CHF 50.-
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv), CHF 35.-
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv), CHF 100.-

Sollte der provisorische Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, dann kann dies (am besten bei Erhalt der prov. Rechnung) schriftlich der Abteilung Steuern mitgeteilt werden, unter Angabe des zu erwartenden steuerbaren Einkommens und Vermögens. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden erst mit der definitiven Steuerveranlagung inkl. Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für eine Überzahlung ist im Jahr 2019 weiterhin 0.1%. Sollte eine Schlusszahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2019 nicht möglich sein, wenden Sie sich mit einem Zahlungsvorschlag an die Abteilung Finanzen 056 481 88 50. Wir bitten Sie für die Bezahlung der Steuern 2019 nur den dafür abgegeben Einzahlungsschein zu verwenden. Besten Dank für die Überweisung der Kantons- und Gemeindesteuern 2019 bis zum 31.10.2019.