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Hundehaltung / Hundesteuer

Für das Halten eines mehr als drei Monate alten Hundes ist jährlich eine Hundetaxe zu entrichten. Mit der Taxe werden die Robidog-Behälter bewirtschaftet (Unterhalt, Leerungen, Ersatz) sowie die Entsorgung des Hundekots finanziert.

In diesem Zusammenhang weisen wir daraufhin, dass jede/r Hundehalter/in dafür zu sorgen hat, dass der öffentliche und fremde private Grund nicht verunreinigt wird. Hundekot ist aufzunehmen und in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Bei der Stadt können jederzeit kostenlos Rollen mit Robidogsäckchen bezogen werden.

Die Hundesteuer wird von den Einwohnerdiensten jeweils im Mai in Rechnung gestellt. Sie beträgt für das sogenannte «Hundejahr» (1. Mai bis 30. April) kantonsweit einheitlich CHF 120.– pro Hund.

Hundehaltende werden gebeten, allfällige Änderungen in der Hundehaltung bis Ende April 2026 einwohnerdienste@mellingen.ch zu melden. So können die entsprechenden Mutationen im Hunderegister vorgenommen und unnötige Korrekturen oder Stornierungen der Rechnung vermieden werden.