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Fahrverbot Städtlisteg – Stadtrat weist Einwendungen ab

In den vergangenen Wochen wurde das Fahrverbot des Städtlistegs kontrovers diskutiert – auch in den Medien. Aufgrund des laufenden Verfahrens und der hängigen Einsprachen hat sich der Stadtrat bewusst nicht öffentlich dazu geäussert. An seiner Sitzung vom 13. April 2026 hat der Stadtrat die drei Einwendungen behandelt und abgewiesen. Den Einsprechenden steht der ordentliche Rechtsweg offen.

Begründung für ein Fahrverbot aus Sicht des Stadtrates

Die Signalisation des allgemeinen Fahrverbots wurde nicht isoliert beschlossen, sondern im Rahmen einer breit abgestützten Arbeitsgruppe erarbeitet. Erste Gespräche zur Umleitung des Fuss- und Veloverkehrs im Zusammenhang mit der Sanierung der Reussbrücke fanden bereits im April 2025 statt. Vertreter des Stadtrats und der Abteilung Bau und Planung, des Ingenieurbüros, der Schulleitung, der Regionalpolizei, sowie Fachspezialisten der Verkehrssicherheit und des Brückenbaus des Kantons Aargau sind an den Gesprächen beteiligt gewesen.

Die Arbeitsgruppe analysierte die Fuss- und Veloführung im gesamten Baustellenperimeter umfassend. Während der Bauzeit ist mit einer deutlich erhöhten Nutzung des Städtlistegs zu rechnen. Dies führt zu einem erheblichen Anstieg potenzieller Konflikte zwischen Fuss- und Veloverkehr. Der Städtlisteg dient als wichtiger Schulweg, was zu einer markanten Zunahme der jungen Verkehrsteilnehmenden führt. Der Steg wird regelmässig von Bewohnenden des Alterszentrums Im Grüt, Familien mit Kindern (Kinderwagen) sowie der Bevölkerung allgemein genutzt. Es ist davon auszugehen, dass der Steg auch zur Beobachtung der Baustelle Reussbrücke genutzt wird, was zusätzliche Behinderungen verursachen kann.

Der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden hat für den Stadtrat oberste Priorität. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten – insbesondere der beschränkten Breite, des 
Lichtraumprofils und der Baustellenorganisation – kann die Sicherheit während der Bauzeit nur mit einem allgemeinen Fahrverbot gewährleistet werden. Ein Appell an den gesunden Menschenverstand reicht in dieser besonderen Situation nicht aus. Der Entscheid erfolgte nach sorgfältiger Abwägung aller Interessen.

Der Stadtrat betont ausdrücklich, dass es sich um eine vorübergehende Massnahme handelt. Es bestehen keinerlei Absichten, das Fahrverbot nach Abschluss der Sanierung der Reussbrücke aufrechtzuerhalten.

Anordnung des Kantons

Aufgrund der eingegangenen Einsprachen hat der Kanton ein allgemeines Fahrverbot gemäss Signalisationsverordnung Art. 107 für eine Dauer von bis zu sechs Monaten angeordnet. Diese Anordnung muss weder verfügt noch veröffentlich werden.

In Abstimmung mit der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal wurde bislang auf Prävention und nicht auf Bussen gesetzt.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass das allgemeine Fahrverbot auf dem Städtlisteg während der Brückensanierung eine einfache, wirksame und verhältnismässige Massnahme zur Gewährleistung der Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmenden ist und dankt der Bevölkerung für das Verständnis und Mittragen dieses Entscheides.