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Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli

Jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand für Hunde Leinenpflicht. Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht zu stören. Aus Rücksicht auf die Wildtiere soll zudem auf Aktivitäten in der Dämmerung und in der Nacht im Wald und am Waldrand verzichtet werden.

Wir bitten alle Hundehaltenden, die Vorgaben einzuhalten, und danken für Ihre Rücksichtnahme.