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Steuern / Verfallanzeigen

Im September erhalten alle Steuerpflichtigen die Verfallanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres. Darin ist ersichtlich, welche Beträge bereits bezahlt oder dem Steuerkonto gutgeschrieben wurden. Der verbleibende Restbetrag ist bis 31. Oktober 2026 zu begleichen. Offene Steuern werden im November 2026 gemahnt. Bitte beachten Sie, dass ab dem 01. November 2026 auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 4.5% berechnet wird. Besteht im Januar 2027 noch immer ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Zusätzlich ist zu beachten, dass aufgrund des Kantonalen Steuergesetzes auf folgenden Verwaltungshandlungen Gebühren erhoben werden:

  • Erste Mahnung Steuererklärung, CHF 35.-
  • Zweite Mahnung Steuererklärung, CHF 50.-
  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv), CHF 35.-
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv), CHF 100.-

Falls der provisorische Betrag nach eigenen Berechnungen deutlich zu hoch ist, bitten wir Sie um Mitteilung an die Abteilung Steuern (056 / 481 88 40 oder steuern@mellingen.ch). Gerne können Sie Ihren Antrag zur Anpassung der provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern auch direkt über das Smart Service Portal des Kantons Aargau einreichen. Nutzen Sie dazu den Online-Dienst bequem via www.ag.ch „Anpassen und erstellen provisorische Rechnung beantragen“ oder scannen Sie den untenstehenden QR-Code für den Direktzugriff. Geben Sie dabei das voraussichtliche steuerbare Einkommen und Vermögen an. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Steuerrechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden erst mit der definitiven Steuerveranlagung inkl. Zins zurückbezahlt oder mit anderen offenen Steuerforderungen verrechnet. Der Voraus- bzw. Überzahlungszins beträgt im Jahr 2026 erneut 0.25%.

Sollte eine vollständige Zahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2026 nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte mit einem Zahlungsvorschlag an die Abteilung Finanzen (056 / 481 88 50 oder finanzen@mellingen.ch). Sie können Ihre Zahlungsvorschläge für die Kantons- und Gemeindesteuern ebenfalls direkt über das Smart Service Portal des Kantons Aargau einreichen. Nutzen Sie dazu den Online-Dienst bequem via www.ag.ch „Ratenzahlung für Kantons- und Gemeindesteuern beantragen“ oder scannen Sie den untenstehenden QR-Code für den Direktzugriff.

Für die Bezahlung der Steuern 2026 bitte wir Sie, ausschliesslich die dafür ausgestellte QR-Rechnung mit der entsprechenden Referenznummer zu verwenden.

Vielen Dank für die fristgerechte Überweisung der Kantons- und Gemeindesteuern 2026 bis zum 31. Oktober 2026.

Anpassung von prov. Rechnung per Smart Service Portal beantragen:

Ratenzahlung per Smart Service Portal beantragen: