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Erklärung des Geschlechtes

Gemäss Art. 30b ZGB kann jede Person, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören, gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten erklären, dass sie den Eintrag ändern lassen will. Die erklärende Person kann dabei einen oder mehrere neue Vornamen in das Personenstandsregister eintragen lassen.

Die erklärende Person muss dabei persönlich auf dem Zivilstandsamt vorbeikommen. Hat eine Person das 16. Altersjahr noch nicht vollendet, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Auch diese müssen persönlich beim Zivilstandsamt erscheinen.

Das Zivilstandsamt informiert über das genaue Vorgehen und die beizubringenden Unterlagen.

Links:

Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechs - Kanton Aargau

TGNS Transgender Network Switzerland