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Familienergänzende Kinderbetreuung

Ab 1. August 2018 tritt das neue Kinderbetreuungsgesetz (KiBeG) in Kraft. Als kommunale Grundlage dient das Kinderbetreuungsreglement. Das Kinderbetreuungsgesetz und das Kinderbetreuungsreglement bezwecken die Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Förderung der Integration und Chancengerechtigkeit von Kindern. Die untenstehenden gesetzlichen Grundlagen regeln die Grundzüge für die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen an die Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung.

 

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