Steuerbezug (Inkasso)
Für das Inkasso der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ist die Abteilung Finanzen zuständig. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist die Abteilung Steuern zuständig.
Sie haben die Möglichkeit, über das Smart Service Portal ein Gesuch um Ratenzahlung für die Kantons- und Gemeindesteuern zu stellen. Der Verzugszins bleibt auch bei einer Stundung oder bei Ratenzahlungen bis zur vollständigen Zahlung geschuldet.