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Eingetragene Partnerschaft

Zwei Personen gleichen Geschlechts konnten bis am 30.06.2022 ihre Partnerschaft eintragen lassen. Dies erfolgte durch Unterzeichnung einer Erklärung beim Zivilstandsamt. Seit dem 1. Juli 2022 ist es in der Schweiz nicht mehr möglich, neue eingetragene Partnerschaften zu begründen. Dafür können nun auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Paare, die durch eine nach altem Recht geschlossene eingetragene Partnerschaft in eingetragener Partnerschaft sind, können ihren Zivilstand beibehalten oder die Umwandlung ihrer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe mittels einer Erklärung beantragen. Die Erklärung kann von beiden Partnern bei einem Zivilstandsamt ihrer Wahl abgegeben wird. Auf Wunsch kann die Umwandlungserklärung im Trauungslokal in Anwesenheit von Zeugen anlässlich einer Zeremonie entgegengenommen werden. Das Zivilstandsamt erteilt gerne weitere Auskünfte.

Weitere Informationen zu Ehevorbereitung und Ehe sowie zur Trauung:

Ehevorbereitung und Ehe

Trauung

Weitere Informationen zur eingetragenen Partnerschaft: Homepage des Kantons Aargau