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Erschliessungsplan Grossmatt wird angepasst

Im Gebiet Grossmatt soll in den nächsten Jahren eine neue hochwertige Wohnüberbauung entstehen. Die Teilrevision «Erschliessungsplan Grossmatt» wird zur kantonalen Vorprüfung freigegeben und im Mitwirkungsverfahren öffentlich aufgelegt.

Die Grundeigentümer im Gebiet Grossmatt möchten zwischen Stetterstrasse, Grossmattweg und Ulrichsteg eine neue Wohnüberbauung realisieren. Vorgesehen ist die bestehenden älteren Bauernhäuser mit Ökonomieteilen an der Stetterstrasse 11 und 13 abzubrechen. Die drei bestehenden Mehrfamilienhäuser am Grossmattweg bleiben bestehen und die Bebauung wird mit voraussichtlich acht Mehrfamilienhäusern ergänzt. Im noch nicht überbauten Teil können in den nächsten Jahren rund 50 Wohneinheiten realisiert werden.

Die Grundeigentümer haben einen privaten Erschliessungsplan erarbeiten lassen. Die ursprünglich vorgesehene Quartierstrasse zwischen Stetterstrasse und Grossmattweg wird auf Grund der geplanten Bebauung verzichtet, da diese nicht mehr benötigt wird. Die Erschliessung erfolgt über den auszubauenden Ulrichsteg im Südwesten und den Grossmattweg. Die neue Erschliessung soll gemäss den heute geltenden Normen erstellt und die beabsichtigte Gestaltung als Wohnstrasse rechtlich gesichert werden.

Erschliessungsplan Grossmatt

Mit der vorliegenden Teiländerung des kommunalen Erschliessungsplans Grossmatt sollen Bau- und Strassenlinien aufgehoben und neu festgelegt werden. Diese Anpassungen ermöglichen es, innerhalb des Planungsperimeters hochwertige Gesamtüberbauungen mit zusammenhängenden Grünräumen und gemeinsamer Tiefgarage nach heutigen Massstäben zu erstellen. Die Teiländerung fördert eine schonende und rationelle Erschliessung des Planungsperimeters und eine bessere Ausnutzung der Bauparzellen.

Kantonale Vorprüfung

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Teilrevision dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt, zur kantonalen Vorprüfung zu unterbreiten. Die Abteilung für Raumentwicklung wird das vorliegende Planungsvorhaben bezüglich seiner Übereinstimmung mit den übergeordneten Planungen prüfen.

Mitwirkungsverfahren

Parallel zur kantonalen Vorprüfung möchte der Gemeinderat die Bevölkerung zur Mitwirkung einladen. Das Mitwirkungsverfahren dient der frühzeitigen Orientierung der Bevölkerung über das Planungsvorhaben und gibt jedermann die Möglichkeit, Fragen und Begehren dazu zu stellen (§ 3 BauG).

Öffentliche Auflage

Die Unterlagen zur Teilrevision «Erschliessungsplan Grossmatt» liegen vom 23. April 2018 bis 22. Mai 2018 auf der Bauverwaltung öffentlich auf. Interessierte Personen können während dieser Zeit Einwendungen und Vorschläge zu den Entwürfen einreichen.

 

Mellingen, 16. April 2018

Bauverwaltung Mellingen