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Mitwirkungsverfahren Gestaltungsplan «Breiti»

Im Gebiet «Unterer Höhenweg – Breiti» soll in den nächsten Jahren eine neue hochwertige Wohnüberbauung entstehen. Der Gestaltungsplan «Breiti» wird zur kantonalen Vorprüfung freigegeben und im Mitwirkungsverfahren öffentlich aufgelegt.

Die Grundeigentümer der Parzellen unterhalb des Höhenwegs und in rückwärtiger Lage zur Bahnhofsstrasse (K268) beabsichtigen auf den noch nicht überbauten Grundstücken eine Überbauung mit zwei Terrassenhäusern zu realisieren. Das bestehende Gebäude am Höhenweg 15 soll erhalten bleiben und im südlichen Hangbereich um ein Einfamilienhaus ergänzt werden.

Die Grundeigentümer haben einen privaten Gestaltungsplan erarbeiten lassen. Der ergänzende Perimeter des Gestaltungsplanes umfasst auch die Parzelle Höhenweg 11 und dient der Sicherstellung der Erschliessung mit einer Anschlussoption. Die verkehrliche Erschliessung erfolgt über eine Stichstrasse ab der Bahnhofsstrasse. Im noch nicht überbauten Teil können in den nächsten Jahren rund 15 Wohneinheiten realisiert werden. Die neue Erschliessung soll gemäss den heute geltenden Normen erstellt und die beabsichtigte Gestaltung als Wohnstrasse rechtlich gesichert werden.

Gestaltungsplan Unterer Höhenweg - Breiti

Mit dem Gestaltungsplan soll im steilen Gelände unterhalb des Höhenweges eine sorgfältig konzipierte Überbauung mit eigener Charakteristik und auf die Topografie abgestimmte Aussenraumkonzeption sichergestellt werden. Zudem bezweckt der Gestaltungsplan «Unterer Höhenweg - Breiti» eine zusammhängende Erschliessung und Parkierung ab der Bahnhofstrasse für diese Grundstücke.

Die Besonderheit des Gestaltungsplans liegt in der Planung der qualitätsvollen Bebauung und zugleich der Sicherung einer normgerechten Erschliessung über die benachbarten Grundstücke.

Kantonale Vorprüfung

Bezüglich des Anschlusses an die Bahnhofsstrasse wurde am 21. Juli 2011 von den kantonalen Abteilungen für Baubewilligungen die Bewilligungsfähigkeit in Aussicht gestellt, insofern die Verkehrssicherheit gewährleistet und die vorgesehene Teilerschliessung auch einem gesamtheitlichen Konzept zur zweckmässigen Erschliessung der ganzen betroffenen Bauzone gerecht werden kann. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Teilrevision dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt, zur kantonalen Vorprüfung zu unterbreiten. Die Abteilung für Raumentwicklung wird das vorliegende Planungsvorhaben bezüglich seiner Übereinstimmung mit den übergeordneten Planungen prüfen.

Mitwirkungsverfahren

Parallel zur kantonalen Vorprüfung möchte der Gemeinderat die Bevölkerung zur Mitwirkung einladen. Das Mitwirkungsverfahren dient der frühzeitigen Orientierung der Bevölkerung über das Planungsvorhaben und gibt jedermann die Möglichkeit, Fragen und Begehren dazu zu stellen (§ 3 BauG).

Öffentliche Auflage

Die Unterlagen zum Gestaltungsplan «Unterer Höhenweg - Breiti» liegen vom 4. Juni 2018 bis 3. Juli 2018 auf der Bauverwaltung öffentlich auf. Interessierte Personen können während dieser Zeit Einwendungen und Vorschläge zu den Entwürfen einreichen.

Plan [pdf, 100 KB]

Mellingen, 28. Mai 2018
Bauverwaltung Mellingen