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Erschliessungsplan Grossmatt liegt öffentlich auf

Im Gebiet Grossmatt soll in den nächsten Jahren eine neue hochwertige Wohnüberbauung entstehen. Aufgrund der Mitwirkung ist das Strassenbauvorhaben überarbeitet worden. Die Teilrevision «Erschliessungsplan Grossmatt» wird öffentlich aufgelegt.

Die Grundeigentümer im Gebiet Grossmatt möchten zwischen Stetterstrasse, Grossmattweg und Ulrichsteg eine neue Wohnüberbauung realisieren. Es ist vorgesehen, die bestehenden älteren Bauernhäuser mit Ökonomieteilen an der Stetterstrasse 11 und 13 abzubrechen. Die drei bestehenden Mehrfamilienhäuser am Grossmattweg bleiben bestehen und die Bebauung wird mit voraussichtlich acht Mehrfamilienhäusern ergänzt. Im noch nicht überbauten Teil können in den nächsten Jahren rund 50 Wohneinheiten realisiert werden. Die Grundeigentümer haben einen privaten Erschliessungsplan erarbeiten lassen. Die ursprünglich vorgesehene Quartierstrasse zwischen Stetterstrasse und Grossmattweg wird auf Grund der geplanten Bebauung verzichtet, da diese nicht mehr benötigt wird. Die Erschliessung erfolgt über den auszubauenden Ulrichsteg im Südwesten und den Grossmattweg. Die neue Erschliessung soll gemäss den heute geltenden Normen erstellt und die beabsichtigte Gestaltung als Wohnstrasse rechtlich gesichert werden.

Teilrevision «Erschliessungsplan Grossmatt»

Mit der Teilrevision sollen Bau- und Strassenlinien aufgehoben und neu festgelegt werden. Diese Anpassungen ermöglichen es, innerhalb des Planungsperimeters hochwertige Gesamtüberbauungen mit zusammenhängenden Grünräumen und eine gemeinsamen Tiefgarage zu erstellen. Die Teilrevision fördert eine schonende und rationelle Erschliessung des Planungsperimeters und eine bessere Ausnutzung der Bauparzellen.

Mitwirkungsverfahren

Im Zusammenhang mit dem Mitwirkungsverfahren haben sich sechs Parteien zum Entwurf «Erschliessungsplan Grossmatt» geäussert. Der Gemeinderat hat die Beiträge zur Mitwirkung am 1. Oktober 2018 beraten. Aufgrund der Mitwirkung und der fachlichen Stellungnahme der Abteilung für Raumentwicklung ist der Erschliessungsplan überarbeitet worden. Um den Schleichverkehr im Quartier zu unterbinden, ist ein beschränktes Fahrverbot «Zubringerdienst gestattet» vorgesehen. Auf die zweite Zufahrt zur Tiefgarage wird verzichtet. Der Gehwegbereich entlang der neu zu erstellenden Erschliessungsstrasse ist mit einem konventionellen Trottoirabschluss geplant.

Kantonale Vorprüfung

Die Abteilung Raumentwicklung hat die Teilrevision geprüft. Sie erfüllt die Genehmigungsanforderungen an Nutzungspläne. Die Teilrevison «Erschliessungsplan Grossmatt» kann öffentlich aufgelegt werden.

Öffentliche Auflage

Die Teilrevision «Erschliessungsplan Grossmatt» wird nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen liegen vom 19. November 2018 bis 18. Dezember 2018 auf der Bauverwaltung auf. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mellingen, 15. November 2018
Bauverwaltung Mellingen