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Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung vom 20. September 2016

Mit Beschluss vom 22. November 2018 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau die verbleibende Beschwerde gegen die Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung vom 20. September 2016 abgewiesen. Nachdem der Erschliessungsplan Tägerigerweg und das Strassenbauprojekt Tägerigerweg West in Rechtskraft erwachsen sind, hat das Verwaltungsgericht einzig die vorgenommene Bauzonenabgrenzung am Tägerigerweg von der Genehmigung durch den Regierungsrat (RRB Nr. 2018-000285) ausgenommen und aufgehoben. Die Bauzonengrenze ist an die südliche/westliche Grenze der Strassen-parzellen Nrn. 1469 und 1470 zurückzuverlegen (entsprechend dem früheren Zonenplan). Der Entscheid des Verwaltungsgerichtes ist nach Ablauf der Beschwerdefrist am 14. Januar 2019 in Rechtskraft erwachsen.

Die Verschiebung der Parzellengrenze entlang des Tägerigerweges ist durch den Ge-meinderat Mellingen nach Rechtskraft des Entscheids im kantonalen Amtsblatt und im Publikationsorgan der Gemeinde zu veröffentlichen.

Bauverwaltung Mellingen