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Genehmigung Gestaltungsplan «Breiti»

Im Gebiet «Unterer Höhenweg – Breiti» soll in den nächsten Jahren eine neue hochwertige Wohnüberbauung entstehen. Der Gemeinderat hat den Gestaltungsplan «Breiti» genehmigt.

Die Grundeigentümer der Parzellen unterhalb des Höhenwegs und in rückwärtiger Lage zur Bahnhofsstrasse (K268) beabsichtigen auf den noch nicht überbauten Grundstücken eine Überbauung mit zwei Terrassenhäusern zu realisieren. Das bestehende Gebäude am Höhenweg 15 soll erhalten bleiben und im südlichen Hangbereich um ein Einfamilienhaus ergänzt werden.

Die Grundeigentümer haben einen privaten Gestaltungsplan erarbeiten lassen. Der ergänzende Perimeter des Gestaltungsplanes umfasst auch die Parzelle Höhenweg 11 und dient der Sicherstellung der Erschliessung mit einer Anschlussoption. Die verkehrliche Erschliessung erfolgt über eine Stichstrasse ab der Bahnhofsstrasse. Im noch nicht überbauten Teil können in den nächsten Jahren rund 15 Wohneinheiten realisiert werden. Die neue Erschliessung soll gemäss den heute geltenden Normen erstellt und die beabsichtigte Gestaltung als Wohnstrasse rechtlich gesichert werden.

Genehmigung Gestaltungsplan

Innert der öffentlichen Auflage sind drei Einsprachen erhoben worden. Mit den Einsprechern konnten einvernehmliche Lösungen erzielt werden. Der Gemeinderat hat am 1. April die Einsprachen teilweise gutgeheissen. Auf die im Gestaltungsplan vorgesehenen zusätzlichen fünf Parkfelder (blaue Markierung) wird verzichtet. Der Gemeinderat sieht zudem vor, die neue Stichstrasse von der Einmündung Bahnhofstrasse mit einem Fahrverbot "Zubringerdienst für Anstösser gestattet" zu belegen.

Mellingen, 01. April 2019
Bauverwaltung Mellingen