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Teiländerung «Bauzonen- und Kulturlandplan Bruggerstrasse 47, Parzelle 159 Mellingen»; Beschluss

Der Gemeinderat hat am 27. Mai 2019 die Teiländerung «Bauzonen- und Kulturlandplan Bruggerstrasse 47, Parzelle 159, Mellingen» gemäss § 25 Abs. 1 BauG in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage beschlossen und eine Einwendung abgewiesen. Die Gemeindeversammlung vom 27. Juni 2019 hat der Teiländerung mit grosser Mehrheit zugestimmt.

Gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Publikation der Rechtsgültigkeit des Gemeindeversammlungsbeschlusses im kantonalen Amtsblatt (§ 26 Abs. 1 BauG i.V. mit § 13 Abs. 2 BauV) beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d. h. es ist a) anzugeben, wie zu entscheiden ist, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche den Anfor-derungen gemäss Ziffer 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides sowie allfällige Beweismittel sind der Beschwerdeschrift beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d. h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Bauverwaltung eingesehen werden.

Mellingen, 12. August 2019
Gemeinderat Mellingen