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Mieterwechsel: Meldepflichten der Vermieter

Ende September / anfangs Oktober ist wieder Umzugsmonat

Die Einwohnerdienste ersuchen die Vermieter (Privatpersonen und Verwaltungen) alle Mieterwechsel der eigenen Liegenschaft raschmöglichst zu melden.

Laut § 10 des Register und Meldegesetzes sind Personen, welche Wohnraum vermieten oder verwalten, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten der betroffenen Gemeinde schriftlich zu melden.

Sie können die Meldung über diesen Link oder mit diesem Formular [pdf, 29 KB] vornehmen, das Formular können Sie per Post oder E-Mail an die Einwohnerdienste schicken. Ansonsten dürfen Sie auch gerne ein formloses E-Mail mit den wichtigsten Informationen an die Einwohnerdienste schicken.