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Hundekontrolle

Versand Hundesteuerrechnungen 2020

Jeder Hund der über 3 Monate alt ist, muss sowohl bei den Einwohnerdiensten als auch in der Schweizer Hundedatenbank AMICUS angemeldet sein. Ausserdem muss eine jährliche Abgabe inform der Hundesteuer, auch Hundetaxe genannt, entrichtet werden.

Die Hundesteuer wird von den Einwohnerdiensten nach dem 1. Mai 2020 per Rechnung erhoben und beträgt für die Periode vom 1. Mai 2020 bis 30. April 2021 für den ganzen Kanton einheitlich CHF 120.00 pro Hund.

Um unnötige Rechnungen zu vermeiden, werden die Hundehalter*innen gebeten, den Einwohnerdiensten allfällige Änderungen (d. h. wenn ein neuer Hund angeschafft wurde, ein eingelöster Hund nicht mehr lebt oder an einen anderen Platz gegeben wurde) bis Ende April 2020 zu melden.

Weitere Informationen zur Hundekontrolle finden Sie unter: Hundekontrolle und AMICUS