Obligatorischer Schiesstag
Letzte obligatorische Bundesübung 2026
Schiesspflicht 2026
2026 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2025 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden. Armeeangehörige, welche 2026 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Schiesspflichtige Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung.
Lt und Oblt haben die Wahl zwischen dem Obligatorischen Programm auf 300 Metern (Sturmgewehr) oder 25 Metern (Pistole). Falls Sie die Schiesspflicht auf 25 Meter nicht bestehen, müssen Sie das obligatorische Programm auf 300 Metern absolvieren.
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten oder DIM-Wallet (App)
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
Veranstaltungsort
KRSA Mühlescheer
5512 Wohlenschwil
Weitere Information
Die Schiessanlage liegt direkt an der Hauptstrasse Mellingen - Birrhard
Allgemeine Angaben
Kontaktperson: Herbert Notter
Tel. 0796662874
no@rpag.ch
https://www.ssv-mellingen.ch
Kosten
Bundesprogramm ist gratis;
kostenpflichtige Probeschüsse können zu 50 Rp. pro Patrone gekauft werden