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Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur gestützt auf §§ 13 ff. des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) vom 24. Oktober 2006 erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • CHF 20.00 in bar, ansonsten erfolgt Rechnungsstellung über CHF 22.00
  • Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert

Es können keine telefonischen Auskünfte oder Auskünfte per E-Mail erteilt werden.