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Adressauskünfte

Adressauskünfte dürfen nur gestützt auf §§ 14ff. des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) vom 24. Oktober 2006 erteilt werden.

Für eine Adressauskunft benötigen wir:

  • Schriftliche Anfrage
  • Interessennachweis
  • Kosten für Adressauskunft CHF 20.00 

Es können keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.