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Einladungsverfahren / Besuch

Möchte eine visumspflichtige Person als Besucher (max. 3 Monate) in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise beim zuständigen schweizerischen Konsulat / Botschaft ihres Wohnortes ein Visum beantragen. Die Auslandvertretung entscheidet, ob der Gesuchsteller eine Verpflichtungserklärung benötigt.

Falls dies zutrifft, muss die visumspflichtige Person einen Teil des Formulars «Verpflichtungserklärung» ausfüllen und an ihre Gastgeber in der Schweiz weiterleiten. Die Gastgeber füllen ebenfalls einen Teil aus und geben das Gesuch am Schalter der Einwohnerdienste zur Erstabklärung ab.

Bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung sind CHF 61.10 zu bezahlen.

Dem Gesuch müssen Sie Ihre drei letzten Lohnabrechnungen wie auch die letzte definitive Steuerveranlagung beilegen. Falls Sie eine/n Ehepartner/in haben und er/sie auch erwerbstätig ist, brauchen wir von ihm/ihr ebenfalls die drei letzten Lohnabrechnungen.

Falls Sie selbstständig erwerbend oder nichterwerbstätig sind, benötigen wir einen Kontoauszug auf dem ersichtlich ist, dass Sie ein Vermögen von mehr als CHF 30'000 besitzen.

Sobald wir alle erwähnten Unterlagen erhalten haben, leiten wir diese dem Amt für Migration und Integration des Kantons Aargau weiter.

Der Entscheid über die Erteilung des Visums wird von der Schweizer Auslandvertretung mitgeteilt.

Merkblatt [PDF, 31 KB]