Navigieren in Mellingen

Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Ab 1. Januar 2013 sind neu die Familiengerichte der Bezirksgerichte zuständig für die Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen.
Sie lösen die Vormundschaftsbehörde in den Gemeinden ab.

Für die Stadt Mellingen ist das Familiengericht Baden zuständig.