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Namensführung

Am 01.01.2013 trat das neue Namensrecht in Kraft. Am 01.07.2022 wurde das Recht eingeführt, dass auch gleichgleschlechtliche Paare heiraten dürfen. Auf der Homepage des Eidg. Amtes für Zivilstandswesen erhalten Sie Informationen über die Möglichkeiten der Namensführung: 

Link zu den Merkblättern des Eidg. Amtes für Zivilstandswesen

Bei Fragen zur Namenserklärung vor oder nach Auflösung der Ehe oder Namensänderung verweisen wird auf nachfolgende Links:

Informationen zur Namenserklärung beim Zivilstandsamt

Informationen zur Namensänderung durch das Departement Volkswirtschaft und Inneres