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Namenserklärung und Namensänderung

Namenserklärungen

Mit dem neuen Namensrecht, welches seit 01.01.2013 Gültigkeit hat, sind verschiedene Möglichkeiten der Namenserklärungen in Kraft getreten.  Namenserklärungen vor oder nach Auflösung der Ehe können beim Zivilsttandsamt abgegeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der 
Homepage des Kantons Aargau 

Ordentliche Namensänderung

Für eine ordentliche Namensänderung ist das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau zuständig. Wenden Sie sich bitte direkt an die
Abteilung Register und Personenstand
Bahnhofplatz 3c
5001 Aarau
Tel.: 062 835 14 40
Fax: 062 835 14 59

Weitere Informationen:
Homepage des Kantons Aargau