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Informationen über Auszüge und Auskünfte

Betreibungsregisterauszug

Gemäss Art. 8a SchKG erhält jeder Auskünfte aus dem Betreibungs- oder Verlustscheinregister, welcher ein Interesse glaubhaft machen kann oder den eigenen Auszug anfordert.

Persönlicher Registerauszug:

Der Betreibungsregisterauszug kann am Schalter des Betreibungsamtes Mellingen bezogen werden. Dazu benötigen wir ein Ausweisdokument. Die Kosten betragen Fr. 17.00.

Um die Wartezeiten zu verringern, können Sie Ihren Auszug vorab telefonisch bestellen.

Aus Datenschutzgründen muss der Auszug persönlich am Schalter des Betreibungsamtes abgeholt werden, bzw. durch eine Person mit Vollmacht.

Sofern es die Bonität zulässt, können wir Ihnen den Auszug auch per Post inkl. Rechnung von Fr. 18.00 schicken. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch 056 481 88 90 oder per Mail betreibungsamtNULL@mellingen.ch mit der Amtsstelle Kontakt auf.

Auskunft über Drittpersonen:

Anfrage zusammen mit dem Interessennachweis (z.B. Mietinteressentenformular, Darlehensvertrag, Schriftliche Bestellung, Verträge) können per Brief oder Mail an das Betreibungsamt gesendet werden. Die Auskunft wird schriftlich mit der Gebührenrechnung von Fr. 18.00 zugestellt.