Stadtrat
Der Stadtrat ist die Exekutive und damit Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er besteht aus 5 Mitgliedern (Stadtpräsidentin, Vize-Stadtpräsident und drei Stadträte). Der Stadtrat wird für eine vierjährige Amtsdauer nach dem Majorzverfahren gewählt. Die Sitzungen des Stadtrates finden in der Regel an jedem Montag statt. Sie sind nicht öffentlich.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
- Vorbereitung und Antragstellung sowie Vollzug der Beschlüsse der Gemeindeversammlung
- Aufsicht über Verwaltung und Finanzhaushalt der Stadt
- Sorge für öffentliche Ruhe und Ordnung
- Anstellung des Gemeindepersonals
- Aussprechen von Strafbefehlen
- Erteilung von Baubewilligungen
- Arbeitsvergebungen für öffentliche Aufträge
- Vormundschafts- und Sozialbehörde