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Gerichtsstube

Im ehemaligen Rathaus (Grosse Kirchgasse 1, Mellingen) hat die Stadt Mellingen die Gerichtsstube über dem Brückentor angemietet. Die Gerichtsstube erinnert an die zentrale Rolle Mellingens als Gerichtsort bis zur Gründung des Kantons Aargau 1803. Dieser zentrale Raum in der Mitte der Altstadt ist für Führungen, Sitzungen, Workshops und weitere Veranstaltungen zugänglich und kann für private Kleinanlässe gemietet werden.

Bitte beachten Sie, dass der Raum auf Grund der baulichen Gegebenheiten nicht behindertengerecht zugänglich ist (steile Treppe).

Prüfen Sie hier, ob die Gerichtsstube frei ist:

 Belegungsplan Gerichtsstube

Die Gerichtsstube wird an Mellinger Einwohner, Vereine und Firmen vermietet, sowie an Einwohner, Vereine und Firmen der angrenzenden Gemeinden (Birmenstorf, Birrhard, Fislisbach, Mägenwil, Niederrohrdorf, Rütihof, Stetten, Tägerig, Wohlenschwil) und kostet:

Tarife Einheimische  Auswärtige
1 Tag (ab 08.00 Uhr) CHF  80.-- CHF 100.-- 
1/2 Tag (ab 13.00 Uhr) CHF  50.--   CHF   70.-- 

Wenn die Gerichtsstube am Vortag besetzt ist, kann sie am folgenden Tag erst ab 13.00 Uhr gemietet werden!

Merkblatt Gerichtsstube   
Benützungsreglement Gerichtsstube

Für eine Reservation benützen Sie bitte das untenstehende Formular.

Bei Fragen zur Reservation setzen Sie sich bitte mit der Stadtkanzlei in Verbindung.

Für nähere Infos über die Gerichtsstube oder für einen Besichtigungstermin wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin Hausdienst:
Gisèle Steiert, Kleine Kirchgasse 36, 5507 Mellingen, Tel. 077 216 18 15.

Bevor Sie die Gerichtsstube reservieren, überprüfen Sie im Belegungsplan, ob an dem gewünschten Tag die Gerichtsstube noch frei ist.

Ich möchte gerne die Gerichtsstube mieten:

Dauer

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