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Aberglaube, Verbrechen, Strafen

Mellingen erhielt 1296 das Stadtrecht und erwarb damit auch die Niedere und Hohe Gerichtsbarkeit. Wie an anderen Orten urteilten die Gerichte in Mellingen nach «bestem Wissen und Gewissen». Das «Erpressen» von Geständnissen durch blutige Folterungen war aber auch in Mellingen selbstverständlicher Teil der Rechtsprechung. Man erfährt von den grässlichen Peinigungen, von Schande und Spott, von Volksglauben und Volksfrömmigkeit, wie die Hexen gefoltert wurden und was mit dem Henker geschah, wenn er eine Hinrichtung nicht fehlerfrei vollstreckte.

Bitte beachten Sie, dass diese Führung für Kinder unter 12 Jahren nicht geeignet ist.

Dauer: 1½ Stunden
Gruppengrösse: max. 20 Personen pro Gruppe
Gruppenpreis: CHF 200.00


Auch für Schulklassen (ab 5. Klasse) geeignet.
Gruppenpreis: CHF 160.00


Anmeldung "Aberglaube, Verbrechen, Strafen"

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